LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Bei einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage sind die Erfolgsaussichten der …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Bei einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage sind die Erfolgsaussichten der Klage und das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeneinander abzuwägen.

2. Zu aufsichtsrechtlichen Anordnungen zum Abrechnungsweg bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Leistungen ( § 85 Abs 4c SGB 5 ), zum Mehrkosten-M3-Formular und zum Gewährleistungsanspruch ( § 135 Abs 4 SGB 5 ).