VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Auch in § 20 BBauG wird ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BBauG vorausgesetzt.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Auch in § 20 BBauG wird ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BBauG vorausgesetzt.

2. Solange öffentliche Verkehrsflächen in einem verbindlichen Bebauungsplan ausgewiesen sind, muss die Bauaufsichtsbehörde dies berücksichtigen, selbst wenn die Regelung inzwischen überholt sein sollte.

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