VG Berlin 33. Kammer Beschluss

Prozesskostenhilfe im Asylverfahren bewilligt KI-Titel

Prozesskostenhilfe · Asylverfahren · unanfechtbar

Verwaltungsrecht

Tenor

Dem Kläger wird für das Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung mit Wirkung ab dem 13. Mai 2014 bewilligt und Rechtsanwalt M. S., Berlin, beigeordnet.

Dieser Beschluss ist nach § 80 AsylVfG unanfechtbar.

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