AG Münster – 73 IN 12/03
Zivilrecht
Tenor
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
| Vergütung | 65.766,53 € | |
| Auslagen | 9 500,00 € | |
| Zwischensumme | 75.266,53 € | |
| zuzüglich 16 % Umsatzsteuer | 12.042,64 € | |
| Endbetrag | 87.309,17 € |
Auf die Vergütung ist die mit Zustimmung des Gerichts vorgenommene Vorschussentnahme in Höhe von 24.403,50 € anzurechnen.
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der Insolvenzmasse entnommen werden.
Der Überschuss, der sich nach Aufstellung der abschließenden Gerichtskostenrechnung aus der Masse ergibt, wird als Nachtragsvergütung und als Ersatz der noch entstehenden Auslagen festgesetzt.
Gründe
4
Münster, 19.04.2006
5
Amtsgericht
6
Unterschrift