Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage KI-Titel

Verfahrenseinstellung · Kostenauferlegung · Streitwertfestsetzung · Unanfechtbarkeit · BRAO

Berufsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwenigen Auslagen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.

3. Der Streitwert wird auf € 50.000 festgesetzt.

4. Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.

Gründe

2

Nachdem der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 16.05.2025 die Klage zurückgenommen hat, ist das Verfahren gemäß §§ 112 c BRAO, 92 Abs. 2 VwGO durch Beschluss einzustellen. Gemäß §§ 112 c BRAO, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert beträgt gemäß § 194 Abs. 1 BRAO i.V.m. § 52 GKG € 50.000 und entspricht dem Regelstreitwert, von dem in diesem Falle Abweichungen nicht angezeigt sind.

3

Der Beschluss unterliegt mit seinen sämtlichen Inhalten einer Anfechtung nicht, sondern ist unanfechtbar.