EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 5

Wettbewerb – Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird

Wirtschaftskammer Kärnten und best connect Ampere Strompool GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Wettbewerb – Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Juristische Personen – Rechtsakte, die diese individuell betreffen – Unzulässigkeit

Europarecht Klage zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission sowie der Streithelferinnen Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, EVN AG, Wien Energie GmbH, Energie AG Oberösterreich, Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG und Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste.

3. Die Streithelferin Ampere AG trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/271/EG der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2947 – Verbund/EnergieAllianz) (ABl. 2004, L 92, S. 91)