AG München · Bayern Beschluss

Kostenfestsetzung für Kopien und Ausdrucke KI-Titel

Kostenfestsetzung · Prozesskosten · Kopien · Ausdrucke · Erinnerung

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Erinnerung der Klagepartei vom 01.04.2023 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.01.2023 wird dieser dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten auf 301,50 € festgesetzt werden.

Gründe

1

Die form- und fristgerecht eingelegte Erinnerung ist begründet.

2

Die bewilligten Kosten für Kopien und Ausdrucke wurden zu niedrig angesetzt. Pro Kopie ist ein Wert von 0,50 Euro festsetzbar. gez.