Kostenfestsetzung für Kopien und Ausdrucke KI-Titel
Kostenfestsetzung · Prozesskosten · Kopien · Ausdrucke · Erinnerung
Zivilrecht Abgeändert
Tenor
Auf die Erinnerung der Klagepartei vom 01.04.2023 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.01.2023 wird dieser dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten auf 301,50 € festgesetzt werden.
Gründe
1
Die form- und fristgerecht eingelegte Erinnerung ist begründet.
2
Die bewilligten Kosten für Kopien und Ausdrucke wurden zu niedrig angesetzt. Pro Kopie ist ein Wert von 0,50 Euro festsetzbar. gez.