EuGH Generalanwalt Van Gerven Schlussanträge

EAGFL – Kalbungsprämien

Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Europarecht

Gründe

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Generalanwalt Walter Van Gerven hat seine Schlussanträge am 16 . Januar 1990 (*) vorgetragen . Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen,

1

) die Entscheidung 87/541/EWG der Kommission vom 21 . Oktober 1987 zur Änderung der Entscheidungen 87/468/EWG und 87/469/EWG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs - und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, in den Haushaltsjahren 1984 und 1985 finanzierten Ausgaben aufzuheben, soweit die Kommission den von der Italienischen Republik als Kalbungsprämien ( Wirtschaftsjahr 1983/84 ) angemeldeten Betrag von 19 045 553 222 LIT im Haushaltsjahr 1985 nicht als zu Lasten des EAGFL gehend anerkannt hat;

2

) der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .

(*) Originalsprache : Niederländisch .