Wenn bei einem auf einem öffentlichen Parkplatz eines Krankenhauses zur Mittagszeit abgestellten Pkw wegen …
Zivilrecht
Leitsatz
Wenn bei einem auf einem öffentlichen Parkplatz eines Krankenhauses zur Mittagszeit abgestellten Pkw wegen der herrschenden Hitze das vordere Seitenfenster einen Spalt offengelassen wird, liegt keine grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vor.