Anerkannten Naturschutzverbänden steht ein Klagerecht nicht zu gegen Vorhaben, die im Geltungsbereich eines …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Anerkannten Naturschutzverbänden steht ein Klagerecht nicht zu gegen Vorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs 1 und 2 BauGB errichtet werden. Das gilt auch dann, wenn geltend gemacht wird, der Bebauungsplan sei unwirksam, sowie dann, wenn der Bebauungsplan erst nach Einlegung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung rechtsverbindlich geworden ist.