Berichtigung von Aktenzeichen in Endurteil KI-Titel
Schreibfehler · § 319 ZPO · Berichtigung
Zivilrecht
Tenor
Das Endurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 7. Zivilsenat - vom 11.01.2024 wird im Tenor Ziff. 1 dahingehend berichtigt, dass es anstatt „Az. 14 O 177/19“ richtigerweise heißt: „Az. I 4 O 177/19“.
Gründe
1
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Permalink
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