ArbG Hamburg 16. Kammer Anerkenntnisurteil

Erstellung und Aushändigung eines qualifizierten Zeugnisses KI-Titel

Zeugnisanspruch · Arbeitsverhältnis · Berufsförderung

Arbeitsrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin ein qualifiziertes, berufsförderndes Zeugnis unter dem Ausstelldatum 15. Oktober 20210 auf dem Geschäftspapier der Beklagten zu erstellen und auszuhändigen.