LG Dortmund · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Rückgabe einer Bürgschaft als Sicherheit abgelehnt KI-Titel

Sicherheitsleistung · Bürgschaft · Rechtskraft · Veranlassung · Rückgabeanspruch

Zivilrecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

wird der Antrag der Beklagten auf Rückgabe der als Sicherheit gestellten Bürgschaft Nr. LBW00BG000000 zurückgewiesen.

Gründe

2

Die Beklagte hat die Voraussetzungen für die Rückgabe bzw. Anordnung des Erlöschens nicht erfüllt.

3

Der Wegfall der Veranlassung für die Sicherheitsleistung kann nur durch ein rechtswirksames Berufungsurteil, den Eintritt der Rechtskraft bzw. den Verzicht der Gegenseite nachgewiesen werden.

4

Dieser Nachweis ist nicht erbracht.