Eine als "strukturverbessernde Abgabe" geltende Rückgabe iS des § 42 Abs 5 S 3 GAL liegt nicht vor, wenn eine …
Sozialrecht
Leitsatz
Eine als "strukturverbessernde Abgabe" geltende Rückgabe iS des § 42 Abs 5 S 3 GAL liegt nicht vor, wenn eine Witwe eines landwirtschaftlichen Unternehmers das ihr kraft Gesetzes zustehende Verwaltungs- und Nutznießungsrecht ( § 14 Abs 1 HöfeO ) aufgibt und den Hof an ihren Sohn, den Hoferben, vorzeitig herausgibt.