StGH Wiesbaden: Versagung von Prozeßkostenhilfe für Grundrechtsklage wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit …
StGH Wiesbaden: Versagung von Prozeßkostenhilfe für Grundrechtsklage wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit mangels substantiierter Darlegung der Selbstbetroffenheit
Leitsatz
1. Nach der Entscheidung des StGH (P.St. 1114, 1990-12-20) hatte das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Technik mit seiner vor der Landtagswahl 1991 veröffentlichten Anzeigenserie "Hessen ist sonnenaktiv" die dortigen Antragsteller - Mitglieder der SPD-Fraktion - als Wahlbewerber in ihrem Grundrecht auf Chancengleichheit verletzt.
2. Der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens, der sich die Klage "zu eigen machte", war aber kein zugelassener Wahlbewerber, so daß er durch die von ihm angegriffenen Maßnahmen des Ministeriums nicht in seinem passiven Wahlrecht verletzt werden konnte.
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