OLG Celle – 4 W 165/00
Zivilrecht Abgeändert
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts xxx vom 23. Mai 2000 unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise geändert.
Der Streitwert wird - auch für das Berufungsverfahren - auf 156.274 DM festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Heinweis: Verbundenes VerfahrenVolltext siehe unter:OLG Celle - 05.09.2004 - AZ: 4 U 141/00