OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Führt die außerhalb ihrer anatomischen Grenzen wuchernde Gebärmutterschleimhaut zu Verwachsungen, so liegt …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Führt die außerhalb ihrer anatomischen Grenzen wuchernde Gebärmutterschleimhaut zu Verwachsungen, so liegt eine Erkrankung der Gebärmutter selbst bei voller Funktionsfähigkeit vor.

2. Die Grundsätze der Auslegung von Willenserklärungen sind auf die Erklärungen in einem Aufklärungsformular anzuwenden.

3. Behauptet eine Patientin, daß sie für die Entfernung der Gebärmutter nur bei Krebsbefall ihr Einverständnis gegeben habe, so hat diese Behauptung nur Gehalt, wenn diese Einschränkung in der Dokumentation über die Aufklärung enthalten ist..