Die Erhebung einer Abgabe von 80,-- DM für die Ausstellung und die Verlängerung eines Jahresjagdscheines ist …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Erhebung einer Abgabe von 80,-- DM für die Ausstellung und die Verlängerung eines Jahresjagdscheines ist mit den allgemeinen Grundsätzen des Abgabenrechts und den an eine Sonderabgabe zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar.