Die Haftung des Geschäftsführers für eine Gewerbesteuerschuld der GmbH gemäß § 69 AO (AO 1977) ist eine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Haftung des Geschäftsführers für eine Gewerbesteuerschuld der GmbH gemäß § 69 AO (AO 1977) ist eine Schadensersatzhaftung. Sie setzt deshalb bei einer Pflichtverletzung durch Unterlassen voraus, daß der entstandene Haftungsschaden bei pflichtgemäßem Handeln nicht eingetreten wäre.