LAG Niedersachsen Urteil LS

Eine Differenz von drei Vergütungsgruppen zwischen der Vergütung einer Lehrkraft mit der Befähigung für das …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Eine Differenz von drei Vergütungsgruppen zwischen der Vergütung einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen (VergGr IIa BAT) und der Vergütung einer als Gruppen-/Klassenleiterin für Geistigbehinderte tätigen staatlich geprüften Kindergärtnerin und Hortnerin mit abgeschlossener sonderpädagogischer Zusatzausbildung nach sechsjähriger Bewährung (VergGr IVb) bei gleicher Tätigkeit ist nicht gerechtfertigt (Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz).