OVG Niedersachsen Urteil LS

Abstrakt unangemessen hohe Unterkunftskosten können für eine Übergangszeit konkret angemessen im Sinne der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Abstrakt unangemessen hohe Unterkunftskosten können für eine Übergangszeit konkret angemessen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und deshalb vom Sozialhilfeträger als Bedarf zu berücksichtigen sein, wenn es im Bedarfszeitraum an einer geeigneten Unterkunft für den Hilfesuchenden fehlt.