§ 7 BWGöL setzt voraus, dass eine politische Verfolgung als unmittelbar bevorstehend angekündigt worden war …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. § 7 BWGöL setzt voraus, dass eine politische Verfolgung als unmittelbar bevorstehend angekündigt worden war (wie BVerwG in RwZ 1960/187); bloße subjektive Befürchtungen genügen nicht.
2. Im Bezirk der Reichsbahndirektion Breslau war im Dezember 1942 die Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen nicht Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis als technischer Reichsbahnassistentenanwärter.