OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 9

Ist durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, daß eine bauliche Anlage im Außenbereich nicht …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ist durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, daß eine bauliche Anlage im Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist, kann sich das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, einzuschreiten, so verdichten, daß selbst die rechtswidrige Baugenehmigung für ein vergleichbares Vorhaben in der Nachbarschaft nicht zur Rechtswidrigkeit der Beseitigungsanordnung führt.