OVG Niedersachsen Urteil LS

Für die Einhaltung der Altersgrenze im Rahmen des Kindernachzugs gemäß § 20 Abs 2 Nr 2 AuslG (AuslG 1990) ist …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für die Einhaltung der Altersgrenze im Rahmen des Kindernachzugs gemäß § 20 Abs 2 Nr 2 AuslG (AuslG 1990) ist allein das Alter des Antragstellers zum Zeitpunkt der Einreise maßgebend. Zu den Ermessenserwägungen bei einer Entscheidung nach § 20 Abs 3 S 1 AuslG (AuslG 1990).