OVG Niedersachsen Urteil LS

In den Gebieten im Norden Sri Lankas droht einem tamilischen Volkszugehörigen durch Handlungen der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. In den Gebieten im Norden Sri Lankas droht einem tamilischen Volkszugehörigen durch Handlungen der srilankischen Regierungstruppen politische Verfolgung.

In der Regel besteht für einen aus dem Norden Sri Lankas stammenden tamilischen Volkszugehörigen keine inländische Fluchtalternative.