LSG Niedersachsen-Bremen Urteil
LSG Niedersachsen-Bremen – L 11 B 35/08 AY
Sozialrecht – Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.