LSG Niedersachsen-Bremen Urteil

LSG Niedersachsen-Bremen – L 11 B 35/08 AY

Sozialrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.