Wettbewerb – Marktaufteilungsabsprache
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Wettbewerb – Marktaufteilungsabsprache – Geschäftsordnung der Kommission – Feststellung einer vom Kollegium der Kommissionsmitglieder angenommenen Entscheidung
Europarecht Für nichtig erklärt
Tenor
1) Die Entscheidung 91/298/EWG der Kommission vom 19. Dezember 1990 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/33.133-B: Soda ° Solvay, CFK) wird für nichtig erklärt.
2) Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.