OLG Celle · Niedersachsen Beschluss zitiert von 1

OLG Celle – 13 Verg 3/99

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

Der Beschluss des Vorsitzenden der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg vom 24. Juni 1999 (203-VgK-2/1999) wird abgeändert.

Die Beschwerdeführerin trägt die Verfahrenskosten und die Kosten des Antragsgegners. Eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen findet nicht statt.

Wert des Nachprüfungsverfahrens: 1.177.097,85 DM.