Berichtigung von Adress- und Datumsangaben in Kaufvertragsstreit KI-Titel
Berichtigung · Kaufvertrag · Tatbestand
Miet- und Kaufrecht
Tenor
1.Die im Rubrum angeführte Adresse der Beklagten zu 2 muss "..." statt "..." lauten,
2.Das im unstreitigen Teil des Tatbestands auf Seite 2, zweiter Absatz, angeführte Kaufvertragsdatum muss "12. Juni 2012" statt "12. Juni 2014" lauten.