OLG Celle · Niedersachsen Beschluss

Berichtigung von Adress- und Datumsangaben in Kaufvertragsstreit KI-Titel

Berichtigung · Kaufvertrag · Tatbestand

Miet- und Kaufrecht

Tenor

1.Die im Rubrum angeführte Adresse der Beklagten zu 2 muss "..." statt "..." lauten,

2.Das im unstreitigen Teil des Tatbestands auf Seite 2, zweiter Absatz, angeführte Kaufvertragsdatum muss "12. Juni 2012" statt "12. Juni 2014" lauten.