Ein freischaffender Künstler erhält 300 DM Schmerzensgeld für das unberechtigte Stutzen eines …
Zivilrecht
Leitsatz
Ein freischaffender Künstler erhält 300 DM Schmerzensgeld für das unberechtigte Stutzen eines "Kaiser-Wilhelm"-Bartes auf eine Länge von 1 cm. Er litt an Juckreiz.