OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs in einer ehrenamtlich verwalteten Gemeinde während zweier Vor- und …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs in einer ehrenamtlich verwalteten Gemeinde während zweier Vor- und Nachmittage über insgesamt 9 Stunden genügt den gesetzlichen Anforderungen.

Eine zeitlich eingeschränkte Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs in einer ehrenamtlich verwalteten Gemeinde kann durch eine großzügigere Auslegung des Planentwurfs in der Samtgemeinde ausgeglichen werden.