OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Für einen Verwaltungsakt, durch den die Behörde dem Betreiber einer formell illegalen Abfallentsorgungsanlage …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für einen Verwaltungsakt, durch den die Behörde dem Betreiber einer formell illegalen Abfallentsorgungsanlage unter Androhung von Zwangsmitteln die Einleitung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens aufgibt, gibt es keine Rechtsgrundlage.