LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 2

§ 200 Abs 1 RVO setzt nicht voraus, daß der Anspruch auf Arbeitsentgelt im Zeitpunkt des Beginns der …

Sozialrecht

Leitsatz

§ 200 Abs 1 RVO setzt nicht voraus, daß der Anspruch auf Arbeitsentgelt im Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist entfällt. Nach dem Wortlaut und der Zielsetzung des § 200 Abs 1 RVO reicht es vielmehr aus, wenn der Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Schutzfrist entfällt.