OLG Köln – 17 U 85/96
Zivilrecht
Tenor
werden die tatbestandlichen Feststellungen im Urteil des Senats vom 12. März 1997 - 17 U 85/96 - auf Seite 10, 2. Absatz 6. Zeile (= Seite 10, 2. Abs. Zeilen 5 und 6 der Urteilsausfertigung) gemäß § 319 ZPO wegen einer offenkundigen Verwechslung der Parteibezeichnung von Amts wegen dahin berichtigt, daß es statt "- wie der Beklagte -" richtig heißen muß "- wie der Kläger -".