Anspruch auf Zahlung von 398,80 € nebst Zinsen KI-Titel
Schuldanerkenntnis · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 398,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
2
- Von der Darstellung des Tatbestandes wird im Hinblick auf § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. –
Entscheidungsgründe
4
- entfallen gemäß § 313 a Abs. 1 Satz 2 ZPO –
5
Streitwert: 398,80 €