AG Dortmund – 106 C 3136/98
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 204,56 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.04.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.