Für Fußgänger, die eine Bewußtseinsstörung infolge von Alkoholgenuß erleiden, ist der Versicherungsschutz …
Zivilrecht
Leitsatz
Für Fußgänger, die eine Bewußtseinsstörung infolge von Alkoholgenuß erleiden, ist der Versicherungsschutz erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille ausgeschlossen.