AG Aurich · Niedersachsen Urteil LS

Für Fußgänger, die eine Bewußtseinsstörung infolge von Alkoholgenuß erleiden, ist der Versicherungsschutz …

Zivilrecht

Leitsatz

Für Fußgänger, die eine Bewußtseinsstörung infolge von Alkoholgenuß erleiden, ist der Versicherungsschutz erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille ausgeschlossen.