Der Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung für ein Altersheim entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung für ein Altersheim entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Zur Zulässigkeit der Erweiterung eines Alten- und Pflegeheims im faktischen reinen Wohngebiet.