OVG Niedersachsen Beschluss LS

Ist in einem Prozeß in Fahrtenbuchangelegenheiten der Streitwert festzusetzen, so ist von einem Wert von DM …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ist in einem Prozeß in Fahrtenbuchangelegenheiten der Streitwert festzusetzen, so ist von einem Wert von DM 300,- je Monat der Geltungsdauer der Fahrtenbuchanordnung auszugehen.