Ist in einem Prozeß in Fahrtenbuchangelegenheiten der Streitwert festzusetzen, so ist von einem Wert von DM …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ist in einem Prozeß in Fahrtenbuchangelegenheiten der Streitwert festzusetzen, so ist von einem Wert von DM 300,- je Monat der Geltungsdauer der Fahrtenbuchanordnung auszugehen.