Ein Handwerksmeister, der von dem Sitz einer in die Handwerksrolle eingetragenen juristischen Person weiter …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Handwerksmeister, der von dem Sitz einer in die Handwerksrolle eingetragenen juristischen Person weiter als 100 Kilometer entfernt wohnt und an seinem Wohnort selbständig tätig ist, kann deren Betrieb nicht verantwortlich leiten. Er kommt deswegen als Betriebsleiter nicht in Betracht.