OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Grundsätzlich ist es nicht zulässig, ein Altenteilerhauses von der Hofstelle abzutrennen.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Grundsätzlich ist es nicht zulässig, ein Altenteilerhauses von der Hofstelle abzutrennen.