Grundsätzlich ist es nicht zulässig, ein Altenteilerhauses von der Hofstelle abzutrennen.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Grundsätzlich ist es nicht zulässig, ein Altenteilerhauses von der Hofstelle abzutrennen.
Grundsätzlich ist es nicht zulässig, ein Altenteilerhauses von der Hofstelle abzutrennen.