Zur entsprechenden Anwendung von § 622 Angestellte außerhalb des Geltungsbereichs von § 2 AngKSchG.
Arbeitsrecht
Leitsatz
Zur entsprechenden Anwendung von § 622 Angestellte außerhalb des Geltungsbereichs von § 2 AngKSchG.
Zur entsprechenden Anwendung von § 622 Angestellte außerhalb des Geltungsbereichs von § 2 AngKSchG.