OVG Niedersachsen Urteil LS

Eine Jugendstrafe stellt eine Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 AuslG (AuslG ) dar.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Jugendstrafe stellt eine Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 AuslG (AuslG ) dar.