EuGH Generalanwalt Lenz Schlussanträge

Öffentliche Bauaufträge – Ungewöhnlich niedrige Angebote

Impresa Donà Alfonso di Donà Alfonso & Figli gegen Consorzio per lo sviluppo industriale del comune di Monfalcone und andere

Vorlage: Tribunale amministrativo regionale del Friuli-Venezia Giulia (Italien)

Europarecht

Gründe

++++

Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge am 30. April 1991 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt für Recht zu erkennen:

"1) Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates verbietet es den Mitgliedstaaten, Bestimmungen zu erlassen, wonach bestimmte nach einem mathematischen Kriterium ermittelte Angebote von der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ohne weiteres ausgeschlossen werden, statt den öffentlichen Auftraggeber zu verpflichten, das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren der kontradiktorischen Überprüfung anzuwenden.

2) Die Mitgliedstaaten dürfen bei der Umsetzung der Richtlinie 71/305/EWG des Rates von der Regelung in Artikel 29 Absatz 5 dieser Richtlinie nicht wesentlich abweichen.

3) Nach Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates können die Mitgliedstaaten die Überprüfung von Angeboten vorschreiben, wenn diese ungewöhnlich niedrig erscheinen, und nicht nur, wenn sie offensichtlich ungewöhnlich niedrig sind."

(* )Originalsprache: Deutsch.