Soweit einer Partei nach Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache die Kosten des Verfahrens auferlegt …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Soweit einer Partei nach Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, ist sie als unterliegende Partei im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO anzusehen.