VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Rechtsschutzinteresse liegt nicht vor, wenn Verpflichtungsanträge gegen einen Dienstherrn gerichtet werden …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Rechtsschutzinteresse liegt nicht vor, wenn Verpflichtungsanträge gegen einen Dienstherrn gerichtet werden, der auch nach Überzeugung des Klägers für die Wiedergutmachung nicht zuständig ist.

2. Zur Frage der Rechtskraft eines Urteils bezüglich Inzident-Feststellungen.

3. Eine Beiladung ist nicht angebracht, wenn zu erwartende Angriffs- oder Verteidigungsmittel der Beizuladenden vom Gericht nicht gewürdigt werden können, weil die Berufung schon mangels Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen werden muß.