OVG Niedersachsen Urteil LS

In den Geltungsbereich einer Satzung nach § 22 BauGB können auch die Grundstücke einzelner …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

In den Geltungsbereich einer Satzung nach § 22 BauGB können auch die Grundstücke einzelner Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung im Außenbereich einbezogen werden, die mit dem fremdenverkehrsgeprägten Hauptort in engem städtebaulich-funktionalem Zusammenhang stehen.

Tenor

Der Streitwert wird auf 40.000 EUR festgesetzt.

Der Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).