Es ist verfahrensrechtlich unschädlich, wenn in einer Meisterprüfung ein Berichterstatter und ordentlicher …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Es ist verfahrensrechtlich unschädlich, wenn in einer Meisterprüfung ein Berichterstatter und ordentlicher Fachbeisitzer über die schriftlichen Arbeiten wegen Verhinderung an der mündlichen Prüfung nicht mitwirken kann und der ihn vertretende Fachbeisitzer die schriftlichen Arbeiten erneut bewertet hat.
Zur Frage der Notenbildung bei Zusammenfassung der schriftlichen und mündlichen Leistungen in einem Prüfungsfach.