BVerwG 5. Senat Beschluss

Revisionszulassung: Rechtsanwaltskosten des Personalrats

Revisionszulassung; Rechtsanwaltskosten des Personalrats

Verwaltungsrecht Aufgehoben

Tenor

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss vom 6. Februar 2024 wird aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird zugelassen.

Gründe

1

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 78 Abs. 2 PersVG LSA i. V. m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

2

Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit geben, zur Frage der Einordnung von Rechtsanwaltskosten außerhalb eines gerichtlichen Beschlussverfahrens als notwendige Kosten der Tätigkeit des Personalrats im Sinne von § 42 Abs. 1 PersVG LSA Stellung zu nehmen.