Ein Obdachloser hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, sondern nur auf eine Unterkunft, die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Obdachloser hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, sondern nur auf eine Unterkunft, die menschenwürdig insbesondere nicht gesundheitsgefährdend ist.